§ Rechner · Verzugszinsen

Verzugszinsen taggenau berechnen

Betrag, Verzugsbeginn und Schuldner eingeben: Der Rechner nimmt für jeden Zeitraum den gültigen Basiszinssatz und zeigt Zinsen, Pauschale und Gesamtforderung. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Wer schuldet dir das Geld?

Hauptforderung ohne Zinsen

Optional, z. B. Porto. Wird nicht verzinst.

Zinsen laufen ab dem Folgetag

Einschließlich dieses Tages

Ergebnis

Verzugszinsen für 30 Zinstage

8,65 €

Zinsabschnitte (Tage/365, ohne Zinseszins)
ZeitraumTageZinssatzZinsen
02.09.2026 –
01.10.2026
3010,52 %Basis 1,52 %8,65 €
Offener Betrag
1.000,00 €
Verzugszinsen
8,65 €
Pauschale § 288 Abs. 5 BGB
40,00 €
Gesamtforderung
1.048,65 €

Die 40-€-Pauschale steht dir nur gegenüber Unternehmen zu. Sie wird auf einen Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht (z. B. Inkasso- oder Anwaltskosten).

Verzug beginnt mit einer Mahnung nach Fälligkeit, bei einem festen Zahlungstermin ohne Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 BGB).

Jetzt Mahnung erstellen

Stand: November 2026, Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verzugszinsen berechnest du so: offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage / 365. Der Zinssatz liegt gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte darüber (§ 288 BGB). Mit dem Basiszinssatz von 1,52 % (seit 01.07.2026) sind das 6,52 % bzw. 10,52 % pro Jahr; gegenüber Unternehmen kommt eine Pauschale von 40 € hinzu.

Die Formel mit Beispiel

Verzugszinsen sind Jahreszinsen, die tageweise anfallen. Die Rechnung lautet: Betrag × Zinssatz × Zinstage / 365. Gezählt werden die Kalendertage ab dem Tag nach Verzugsbeginn bis einschließlich zum Berechnungstag.

Beispiel: Eine Agentur wartet auf 1.000 € von einem Geschäftskunden, der seit 30 Tagen in Verzug ist. Der Zinssatz beträgt 1,52 % + 9 Prozentpunkte = 10,52 % pro Jahr. Die Zinsen: 1.000 € × 10,52 % × 30 / 365 ≈ 8,65 €. Dazu kommt die Pauschale von 40 €, die Gesamtforderung liegt bei 1.048,65 €.

Der Rechner teilt jedes Jahr durch 365 Tage, auch in Schaltjahren, und rundet erst die Summe auf volle Cent. Andere Rechner zählen teils mit 360 Tagen; die Abweichung liegt meist im Cent-Bereich. Wichtig ist, dass du in der Mahnung offenlegst, wie du gerechnet hast.

Zinseszinsen gibt es nicht (§ 289 BGB): Verzinst wird nur die Hauptforderung, nicht die bereits aufgelaufenen Zinsen. Auch Mahnkosten wie Porto werden nicht verzinst, sondern nur zur Gesamtforderung addiert.

Verbraucher oder Unternehmen: welcher Satz gilt?

Der Grundsatz steht in § 288 Abs. 1 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell also 6,52 %. Dieser Satz gilt immer, wenn eine Privatperson zahlen muss, und auch sonst, wenn keine der Sonderregeln greift.

Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung liegt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell 10,52 % (§ 288 Abs. 2 BGB). Entgeltforderungen sind Forderungen, die eine Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung sind, also typischerweise deine Rechnungen an Firmenkunden.

Gegenüber Unternehmen hast du zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf einen späteren Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet, zum Beispiel wenn du ein Inkassobüro oder einen Anwalt beauftragst. Von Privatkunden kannst du sie nicht verlangen.

Wann beginnt der Verzug?

Zinsen kannst du erst ab Verzugseintritt verlangen, nicht schon ab Rechnungsdatum. Nach § 286 BGB gerät dein Kunde in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht zahlt oder ein im Kalender bestimmter Zahlungstermin verstreicht, zum Beispiel „zahlbar bis 15.11.2026“.

Ohne Mahnung und ohne festen Termin greift die 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Im Zweifel ist eine Mahnung der sicherere Weg. Für deinen konkreten Fall ersetzt der Rechner keine Rechtsberatung.

Wenn sich der Basiszinssatz ändert

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres (§ 247 BGB) und wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Zuletzt stieg er zum 01.07.2026 von 1,27 % auf 1,52 %.

Läuft der Verzug über einen dieser Stichtage, rechnest du jeden Abschnitt mit dem Satz, der in diesem Zeitraum galt. Der Rechner erledigt das automatisch und zeigt jeden Abschnitt einzeln an. Für Zeiträume ab dem 01.01.2027 ist der neue Satz noch nicht bekannt; bis dahin verwendet der Rechner 1,52 % und weist im Ergebnis darauf hin.

Mehr im Detail: Mahnung schreiben: Vorlagen für alle 3 Mahnstufen

Quellen

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Seit dem 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Gegenüber Verbrauchern liegt der Verzugszins damit bei 6,52 % pro Jahr (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte), bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen bei 10,52 % pro Jahr (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte).

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Erst ab Verzugseintritt. Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er nach einer Mahnung nicht zahlt, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin verstreicht oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Darf ich die 40-€-Pauschale auch von Privatkunden verlangen?

Nein. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gibt es nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist und es um eine Entgeltforderung geht. Sie wird auf einen Schadensersatz angerechnet, soweit dieser aus Kosten der Rechtsverfolgung besteht, etwa Inkasso- oder Anwaltskosten.

Werden Verzugszinsen auf Zinsen berechnet?

Nein. Von Zinsen sind keine Verzugszinsen zu entrichten (§ 289 BGB). Der Rechner verzinst deshalb nur die Hauptforderung. Mahnkosten werden ebenfalls nicht verzinst, sondern nur zur Gesamtforderung addiert.

Was passiert, wenn sich der Basiszinssatz während des Verzugs ändert?

Dann gilt für jeden Zeitabschnitt der jeweils gültige Satz. Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Januar und 1. Juli ändern. Der Rechner teilt den Zeitraum automatisch an diesen Stichtagen auf und zeigt jeden Abschnitt mit seinem Zinssatz.

Muss ich die Verzugszinsen in der Mahnung angeben?

Eine Pflicht gibt es nicht. Wenn du Zinsen verlangst, solltest du sie aber nachvollziehbar aufschlüsseln: Zinssatz, Zeitraum, Zinstage und Betrag. Genau diese Angaben liefert der Rechner, und mit Büroflow formulierst du daraus in Sekunden die passende Mahnung.

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