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Mahnung schreiben: So gehst du in 3 Stufen rechtssicher vor

Mahnung schreiben: So gehst du in 3 Stufen rechtssicher vor

Ein Kunde zahlt nicht – und du sitzt abends am Schreibtisch und überlegst, wie du höflich, aber bestimmt nachhakst, ohne die Geschäftsbeziehung zu beschädigen. Genau hier entscheidet die richtige Formulierung. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du eine Mahnung schreiben kannst: wann du überhaupt mahnen darfst, welche drei Stufen sich bewährt haben, welche Pflichtangaben hineingehören und wie du Verzugszinsen korrekt berechnest.

Kurz gesagt: Eine gute Mahnung ist klar, sachlich und vollständig. Sie nennt die offene Forderung, eine konkrete Frist und – wenn nötig – die Konsequenzen. Wie das in jeder Stufe aussieht, gehen wir jetzt durch.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Paragrafen geben den allgemeinen Rahmen wieder. Bei strittigen oder hohen Forderungen lohnt sich der Blick zu einem Anwalt oder Inkasso-Dienstleister.

Wann darfst du eine Mahnung schreiben?

Eine Mahnung setzt voraus, dass dein Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Verzug tritt in drei typischen Fällen ein:

  • Festes Zahlungsziel: Ein Zahlungsziel, das du einseitig auf die Rechnung schreibst („zahlbar bis 15.06."), löst nicht automatisch Verzug aus. Automatisch „nach dem Kalender" (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) wird es nur, wenn der Termin vertraglich vereinbart war. Bei Verbrauchern brauchst du sonst entweder eine Mahnung oder den ausdrücklichen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB (siehe nächster Punkt).
  • Kein festes Zahlungsziel: Hast du keine Frist genannt, gerät dein Kunde nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug – bei Verbrauchern allerdings nur, wenn du auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen hast.
  • Du mahnst aktiv: Unabhängig davon kannst du mit einer Mahnung den Verzug auslösen, sobald die Forderung fällig ist.

Praktisch heißt das: Du musst zwei Dinge auseinanderhalten. Nachhaken darfst du jederzeit, sobald die Forderung fällig ist (das Zahlungsziel also überschritten ist) – ein freundlicher Hinweis nach wenigen Tagen ist üblich und völlig in Ordnung, du musst nicht wochenlang warten. Verzug dagegen – und damit dein Anspruch auf Verzugszinsen – tritt erst unter den oben genannten Voraussetzungen ein (vertraglich vereinbarter Termin, Ablauf der 30-Tage-Frist mit Hinweis bei Verbrauchern oder eine Mahnung).

Die 3 Mahnstufen im Überblick

In der Praxis haben sich drei Stufen etabliert. Sie sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sie helfen dir, den Ton angemessen zu steigern – von freundlich bis bestimmt.

Stufe 1: Die freundliche Zahlungserinnerung

Die erste Mahnung ist eigentlich gar keine echte „Mahnung", sondern eine Zahlungserinnerung. Geh davon aus, dass die Rechnung schlicht untergegangen ist. Bleib locker, nenne die Rechnungsnummer und den Betrag und setze eine neue, kurze Frist (z. B. 7 Tage). Verzichte auf Drohungen und Zinsen – das wäre an dieser Stelle übertrieben.

Tonbeispiel: „Vermutlich ist unsere Rechnung Nr. 2026-118 im Alltag untergegangen. Magst du den offenen Betrag von 480 € bis zum 20.06. überweisen? Falls sich etwas überschnitten hat, melde dich gern."

Stufe 2: Die klare Mahnung mit Frist

Kommt keine Reaktion, wird der Ton sachlicher und verbindlicher. Jetzt sprichst du ausdrücklich von einer Mahnung, setzt eine konkrete, knappe Frist und weist erstmals darauf hin, dass Verzugszinsen anfallen können. Bleib trotzdem professionell – es geht um Klarheit, nicht um Druck um des Drucks willen.

Inhalt: Verweis auf die erste Erinnerung, neue Frist, Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und Mahnkosten.

Stufe 3: Die letzte Mahnung vor weiteren Schritten

Die dritte Stufe ist deine letzte außergerichtliche Aufforderung. Du setzt eine endgültige Frist und kündigst konkret an, dass du nach Ablauf rechtliche Schritte einleitest – etwa das gerichtliche Mahnverfahren oder die Übergabe an ein Inkassobüro. Formuliere bestimmt, aber bleib sachlich und korrekt; falsche oder übertriebene Drohungen können dir später schaden.

Tipp: Versende die letzte Mahnung als Einwurf-Einschreiben. So kannst du den Zugang nachweisen, falls es tatsächlich vor Gericht geht. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.

Pflichtangaben: Was in jede Mahnung gehört

Damit deine Mahnung wirkt – und im Streitfall belastbar ist – sollten diese Angaben immer enthalten sein:

  • Absender und Empfänger mit vollständiger Anschrift
  • Datum des Mahnschreibens
  • Bezug zur Rechnung: ursprüngliche Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Offener Betrag (und ggf. Teilzahlungen, die bereits eingegangen sind)
  • Konkrete Zahlungsfrist mit kalendarischem Datum, nicht „umgehend"
  • Bankverbindung für die Zahlung
  • Ab Stufe 2: Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten

Ein häufiger Fehler ist die schwammige Frist. „Bitte zahlen Sie zeitnah" hilft niemandem. Nenne ein klares Datum – das macht die Forderung greifbar und im Zweifel auch nachweisbar.

Verzugszinsen richtig berechnen (§ 288 BGB)

Ab dem Eintritt des Verzugs darfst du Verzugszinsen verlangen. Die Höhe hängt davon ab, mit wem du es zu tun hast:

  • Gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Gegenüber Unternehmen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1.1. und 1.7.) festgelegt und ändert sich regelmäßig. Den aktuellen Wert findest du auf der Website der Bundesbank – rechne also immer mit dem zum Verzugszeitpunkt gültigen Satz.

Zusätzlich kannst du bei Geschäftskunden (B2B) eine Verzugskostenpauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB ansetzen. Diese Pauschale gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Kurzbeispiel (B2B): Offener Betrag 1.000 €, 30 Tage Verzug, angenommener Basiszinssatz 2,27 % → Verzugszins (9 + 2,27 = 11,27 %) für 30 Tage ≈ 9,26 € plus 40 € Pauschale.

⚠️ Wichtig: Die hier verwendeten 2,27 % sind nur ein Beispielwert zur Veranschaulichung der Rechnung – nicht der aktuelle Satz. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich. Prüfe vor jedem Versand den aktuell gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und rechne mit dem zum Verzugszeitpunkt geltenden Wert.

Mahnung schreiben in der Praxis: manuell oder automatisch

Du hast jetzt alles, was du für eine korrekte Mahnung brauchst. In der Praxis kostet es trotzdem Zeit, jedes Mal die richtige Tonalität für die jeweilige Stufe zu treffen, die Paragrafen parat zu haben und die Zinsen auszurechnen – besonders wenn der Bürokram abends nebenbei läuft.

Genau dafür gibt es Mahnflow, das Mahn-Tool von Büroflow. Du gibst die Rechnungsdaten ein und wählst die Mahnstufe – Mahnflow formuliert das Schreiben in der passenden Tonalität, von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung, und kann die Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Wunsch direkt ausweisen. Die Formulierungen sind auf die deutsche Bürorealität abgestimmt und DSGVO-konform.

Wie das konkret abläuft, liest du auf unserer Seite Mahnung schreiben mit Büroflow – dort siehst du die drei Schritte und kannst direkt loslegen.

Häufige Fragen zum Mahnung schreiben

Muss die erste Mahnung „Mahnung" heißen? Nein. In der Praxis ist die erste Stufe meist eine freundliche „Zahlungserinnerung". Der Begriff ist frei wählbar – wichtig ist, dass Forderung, Frist und Bezug zur Rechnung klar sind.

Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich rechtliche Schritte einleite? Es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl. Schon eine Mahnung kann ausreichen. Die drei Stufen sind eine bewährte, faire Eskalation – kein Muss.

Darf ich Mahngebühren verlangen? Du darfst die tatsächlichen Kosten der Mahnung (z. B. Porto) als Verzugsschaden geltend machen. Pauschale „Bearbeitungsgebühren" in beliebiger Höhe sind dagegen nicht zulässig. Bei B2B greift zusätzlich die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

Muss ich eine Mahnung per Einschreiben schicken? Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Einwurf-Einschreiben aber spätestens bei der letzten Mahnung, um den Zugang nachweisen zu können.

Was passiert nach der letzten Mahnung? Reagiert dein Kunde nicht, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren beim Mahngericht einleiten oder die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Beides ist kostenpflichtig, die Kosten kannst du dem Schuldner aber in der Regel in Rechnung stellen.

Fazit

Eine wirksame Mahnung ist kein Drohbrief, sondern eine klare, sachliche Aufforderung mit Forderung, Frist und – ab Stufe 2 – Verzugszinsen. Wer in drei Stufen vorgeht, bleibt fair und erhöht den Druck angemessen. Achte auf die Pflichtangaben und eine konkrete Frist, dann ist deine Mahnung belastbar.


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